Geschäftsbedingungen

Die Badrutt’s Palace Hotel AG, Via Serlas 27, 7500 St. Moritz als Betreiberin des Townhouses (www.townhouse-stmoritz.com), organisiert gerne Ihren erholsamen Aufenthalt. Wir bitten Sie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig zu lesen. Wir danken Ihnen für das Verständnis und die Kenntnisnahme.

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») finden Anwendung auf die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen als Gast (nachfolgend, «Gast» genannt) und der Badrutt’s Palace Hotel AG als Betreiberin des Townhouses (nachfolgend «Betreiberin des Townhouses» genannt).

2. VERTRAGSSCHLUSS
1. Die Darstellung der Leistungen der Betreiberin des Townhouses auf der Webseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern die Aufforderung zur Anfrage dar.
2. Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. In der Regel kommt der Vertrag entweder durch eine beidseitig unterzeichnete Reservationsbestätigung oder eine elektronische Reservationsrückbestätigung durch die Betreiberin des Townhouses zustande.
3. Der Gast anerkennt die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Die Betreiberin des Townhouses behält sich das Recht der jederzeitigen Änderung dieser AGB vor.
4. Anders lautende Vertragsbedingungen, namentlich auch solche, welche der Gast im Rahmen des Vertragsschlusses für anwendbar erklärt, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von der Betreiberin des Townhouses ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt worden sind.
5. Wünscht der Gast Leistungen, die nicht von der Betreiberin des Townhouses selbst erbracht werden, so handelt die Betreiberin des Townhouses lediglich als Vermittlerin der Leistung. Diese Leistungen werden separat abgerechnet und die Verträge über diese Leistungen werden nicht mit der Betreiberin des Townhouses, sondern mit dem Dritten, welcher die Leistung anbietet, abgeschlossen.
6. Nimmt ein Dritter eine Buchung für den Gast vor, haftet dieser Dritte gegenüber der Betreiberin des Townhouses zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Jeder Dritte / Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.
7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments und/oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist dem Gast nicht gestattet.

3. LEISTUNGEN, PREISE, BEZAHLUNG
1. Die Betreiberin des Townhouses ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments und/oder Zimmer wie auf der Reservationsbestätigung festgehalten nach Massagabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartment-/Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Betreiberin des Townhouses zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder von einem Drittbesteller für den Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Betreiberin des Townhouse gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) pro Apartment / Zimmer sowie pro Nacht einschliesslich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (3.7%) und zuzüglich Kurtaxe von CHF 2.90 (pro Person / Nacht ab Alter 12 Jahre).
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöht sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich die Betreiberin des Townhouses das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Mehrwertsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.
5. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung verstehen sich die Preise für das gebuchte Apartment/Zimmer ohne weitere Leistungen.
6. Die Bezahlung der Buchungskosten erfolgt ausschliesslich online. Als Zahlungsmittel akzeptiert die Betreiberin des Townhouses Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, VISA, American Express) sowie Debitkarten (Mastercard and Visa). Zahlungen auf Rechnung, Bargeld und Checks werden nicht akzeptiert.
7. Bei der Buchung ist vom Gast eine Vorauszahlung mittels Kreditkarte in Höhe der gesamten Buchungskosten über elektronische Dateneingabe zu leisten.
8. Eine Reservation gilt als bestätigt, sobald die elektronische Reservierungsbestätigung beim Gast eingegangen und die Zahlung getätigt. Mit seiner Buchung bestätigt der Gast die Richtigkeit seiner persönlichen Angaben. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann die Betreiberin des Townhouses die Reservierung ohne Benachrichtigung annullieren.
9. Rechnungen der Betreiberin des Townhouses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Betreiberin des Townhouses ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit in Rechnung zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
10. Bei Zahlungsverzug ist die Betreiberin des Townhouses berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % der Rechnungssumme nach der ersten Mahnung zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Betreiberin des Townhouses bleibt vorbehalten.

4. KAUTION
1. Die Betreiberin des Townhouses ist berechtigt, neben dem vereinbarten Preis eine Kaution in der Höhe von CHF 500.00 zu verlangen und diese mit Schadenersatzansprüchen (insb. wegen Beschädigung des Apartments oder dessen Einrichtung, Verstössen gegen das Rauch- und Haustierverbot sowie anderer Vertragsverletzungen) zu verrechnen. Die Kaution wird auf der bei der Reservierung angegebenen Kreditkarte reserviert.
2. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt, nach Abzug von allfälligen schadenersatzansprüchen, spätestens 30 Tage nach Abreise des Gastes.

5. CHECK-IN UND CHECK-OUT
1. Die gebuchten Apartments und/oder Zimmer im Townhouse sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung des Gastes.
2. Bei vorzeitiger Anreise oder späterer Abreise kann das Apartment/Zimmer in Absprache mit der Betreiberin des Townhouses und je nach Verfügbarkeit früher bezogen oder später verlassen werden.
3. Wird das Apartment/Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann die Betreiberin des Townhouses ab 11.00 Uhr 100 % des Listenpreises des Apartments/Zimmers in Rechnung stellen.
4. Der Check-in Prozess erfolgt ausnahmslos online. Vor der Anreise werden dem Gast von der Betreiberin des Townhouses entsprechende Unterlagen und Formulare elektronisch übermittelt.
5. Die Schlüssel werden in einer dafür vorgesehenen Schlüsselbox bereitgestellt und sind dort vom Gast abzuholen. Bei der Abreise sind die Schlüssel wiederum bis spätestens 13.00 Uhr in die Schlüsselbox zurückzulegen. Bei nicht erfolgter Rückgabe der Schlüssel kann die Betreiberin des Townhouses CHF 10.00 von der auf der angegebenen Kreditkarte reservierten Kaution in Abzug bringen.
6. Das Apartment/Zimmer wird dem Gast in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Allfällige Schäden bzw. Unstimmigkeiten sind umgehend an die Betreiberin des Townhouses zu melden. Ohne eine solche Meldung gilt das Apartment/Zimmer automatisch als in beanstandungslosem, vertragsgemässem Zustand überlassen.
7. Das Apartment/Zimmer ist bei Abreise wiederum in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Allfällige Schäden müssen spätestens beim Check-out der Betreiberin des Townhouses gemeldet werden. Für Schäden, stark verschmutzte Gegenstände und fehlendes Inventar ist der Gast ersatzpflichtig.

6. ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN FÜR DIE APARTMENTS/ZIMMER
Rücktritt des Gastes
1. Beansprucht ein Gast bestellte Zimmer später als vereinbart, überhaupt nicht, oder gibt er sie vorzeitig auf, gelten folgende Annullationsbestimmungen:
- bis 14 Tage vor Anreise: Kostenlose Annullation (keine Annullationsgebühren)
- 13 Tage und weniger vor Anreise: 100 % vom Preis

2. Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühren ist das Datum des Eintreffens der Annullation bei der Betreiberin des Townhouses.
3. Die Veränderung oder Anpassung einer Buchung nach Check-in hat die Verrechnung des Preises zu 100% zur Folge, insbesondere bei der Verkürzung der Aufenthaltsdauer oder bei der Wahl einer tieferen Apartment-/Zimmerkategorie.
4. Die Betreiberin des Townhouses behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Umfang der Buchung individuell und schriftlich anzupassen. Die Anpassung wird in der Reservationsbestätigung vermerkt und somit Vertragsbestandteil. Eine Aufhebung/Änderung der Annullationsfristen durch den Gast ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Betreiberin des Townhouses möglich.
5. Die Betreiberin des Townhouses kann die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments/Zimmer nach eigenem Ermessen an die Annullationskosten anrechnen bzw. davon in Abzug bringen.

Rücktritt durch die Betreiberin des Townhouses
1. Apartments/Zimmer dürfen nur zum Zweck der Beherbergung genutzt werden. Die Betreiberin des Townhouses ist berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne weitere Ankündigung aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder das Apartment/Zimmer vertragswidrig genutzt wird.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Betreiberin des Townhouses zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Betreiberin des Townhouses kann dem Gast nach eigenem Ermessen eine Nachfrist zur Leistung der Vorauszahlung ansetzen. Kommt der Gast dieser im Ermessen der Betreiberin des Townhouse angesetzten Nachfrist nicht nach, ist die Betreiberin des Townhouses berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3. Ferner ist die Betreiberin des Townhouses berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten. Solche Gründe liegen insbesondere in folgenden Konstellationen vor:
- Höhere Gewalt oder andere von der Betreiberin des Townhouses nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Wenn die Betreiberin des Townhouses begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Townhouse gefährden.
- Wenn eine behördliche Anordnung zur Betriebseinstellung vorliegt, welche die Erbringung der Leistung der Betreiberin des Townhouses verunmöglicht.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Betreiberin des Townhouses, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Gastes ausgeschlossen.
5. Falls die Betreiberin des Townhouses ihrer Leistungspflicht auf Grund einer Überbuchung nicht nachkommen kann, hat sie dem Gast einen gleichwertigen Ersatz in einer vergleichbaren Unterkunft anzubieten.

7. BENUTZUNGSBEDINGUNGEN UND -BESCHRÄNKUNGEN
Sachgemässe Benutzung
1. Der Gast verpflichtet sich, jede unsachgemässe Benutzung des Apartments/Zimmers und der Einrichtung zu vermeiden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Betreiberin des Townhouses das Recht vor, allfällige Haftungsansprüche gegenüber dem Gast geltend zu machen.
2. Der Gast verpflichtet sich, bei der Benutzung seines Apartments auf die anderen Gäste gebührend Rücksicht zu nehmen und insbesondere die Hausordnung zu beachten.

Kinder
Minderjährige Kinder dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson ein Apartment/Zimmer beziehen. Die Aufsicht über die Kinder liegt in der alleinigen Verantwortung des erwachsenen Gastes.

Extrabetten
1. Es stehen keine Babybetten oder Zusatzbetten zur Verfügung.
2. Der Gast ist darum besorgt, dass das Apartment/Zimmer nur von der gebuchten und bestätigten Anzahl von Personen belegt wird.

Haustiere
1. Die Haltung von Haustieren im jeweiligen Apartment/Zimmer ist nicht gestattet.
2. Die Betreiberin des Townhouses behält sich im Falle entsprechender Zuwiderhandlungen vor, umgehend den Betrag von CHF 150.00 mit der, auf der angegebenen Kreditkarte, reservierten Kaution zu verrechnen. Die Geltendmachung damit zusammenhängender Schadenersatzsprüche durch die Betreiberin des Townhouses bleibt vorbehalten.

Rauchen
1. Das Rauchen im Apartment/Zimmer sowie den öffentlichen Bereichen des Townhouses ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist lediglich in den Aussenbereichen erlaubt.
2. Bei Verstoss gegen das Rauchverbot behält sich die Betreiberin des Townhouses vor, umgehend den Betrag von CHF 150.00 mit der, auf der angegebenen Kreditkarte, reservierten Kaution zu verrechnen. Die Geltendmachung damit zusammenhängender Schadenersatzsprüche durch die Betreiberin des Townhouses bleibt vorbehalten.

Abfall
1. Haushaltsabfälle sind in den offiziellen, gebührenpflichtigen ABVO-Abfallsäcken für die Region Maloja zu entsorgen. Die Betreiberin stellt keine Abfallsäcke zur Verfügung. Sie können in jedem Supermarkt eingekauft werden.
2. Recycling-Tonnen für Glas, Papier, Aluminium und Blechdosen stehen ausserhalb des Hauses zur Verfügung.

8. SERVICE
Reinigung
Das jeweilige Apartment/Zimmer wird an jedem fünften Tag des Aufenthaltes gereinigt (inkl. Frottee- und Bettwäsche).

Reception
1. Es wird keine Reception/Front Desk an den Standorten des Townhouses geführt. Alle diesbezüglichen Dienstleistungen, insbesondere das Check-in, werden online abgewickelt. Dem Gast steht daneben ein Notfalltelefondienst, welcher von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben wird, zur Verfügung.
2. Für gesundheitliche oder andere Notfälle sind die Notfallnummern der Rettungskräfte zu wählen.

Internet
Die Betreiberin des Townhouses bietet an allen Standorten eine kostenlose WLAN-Verbindung an. Bei Ausfall oder Beeinträchtigung der Verbindung kann der Gast keine Reduktion auf den vereinbarten Preis verlangen. Weitergehende Ansprüche des Gastes aus dem Betrieb oder Nichtbetrieb der zur Verfügung gestellten Internet-Verbindung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

TV
Im Townhouse N.9 gibt es keine traditionellen TV-Kanäle. Auf dem Fernseher ist die Zattoo-App verfügbar, mit der sich die Gäste mit ihrem persönlichen Zattoo-Account einloggen und mehrere herkömmliche TV-Kanäle sehen können. Weitergehende Ansprüche des Gastes, die sich daraus ergeben, dass er keinen persönlichen Zattoo-Account hat, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. VERSICHERUNG
1. Gegen allfällige Risiken beim Aufenthalt im Apartment/Zimmer (Unfall, Krankheit, Eigentumsverlust durch Wasser, Feuer, Diebstahl usw.) ist der Gast durch die Betreiberin des Townhouses grundsätzlich nicht versichert.
2. Die Betreiberin des Townhouses empfiehlt ihren Gästen daher dringend, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

10. HAFTUNG DER BETREIBERIN DES TOWNHOUSES
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Betreiberin des Townhouses auftreten, sind diese durch den Gast unverzüglich zu melden. Die Betreiberin des Townhouses bemüht sich, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel der Betreiberin des Townhouses anzuzeigen, verfällt der Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
2. Die Betreiberin des Townhouses haftet ausschliesslich für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Jede andere, weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen oder Substitute.
3. Die Betreiberin des Townhouses haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich wegbedungen.
4. Soweit dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz der Betreiberin des Townhouses zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei Überwachungspflicht der Betreiberin des Townhouses. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Betreiberin des Townhouses nicht, soweit sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht mit rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit handeln. Stellt der Gast einen Schaden am Fahrzeug fest, muss der Schaden spätestens beim Verlassen der Garage oder des Parkplatzes der Betreiberin des Townhouses gegenüber geltend gemacht werden.
5. Alle Ansprüche gegen die Betreiberin des Townhouses verjähren spätestens sechs Monate nach Abreise des Gastes, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

11. DATENSCHUTZ
Die Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten über den Gast durch die Betreiberin des Townhouses sind in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet integrierender Vertragsbestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung ist hier abrufbar.

12. ABTRETUNG
Die Betreiberin des Townhouses behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Forderungen gegenüber dem Gast einschliesslich etwaiger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in St. Moritz / Schweiz zuständig. Die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand: April 2022